Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht schreibt sich gerade den Frust von der Seele. Zuviel Angst- und Panikmache herrscht in Deutschland vor.
Um es kurz zu machen:
- Die Bundesdatenschutzbeauftragte möchte eine unsinnige Klagewelle im Keim ersticken. Das ist zwar genauso knapp reagiert wie die Maßnahmen der “verdächtigen Unternehmen”, stimmt aber etwas milde, weil wenigstens an die Unternehmen gedacht wird, die etwas Gutes im Schilde führen, aber sicher nicht perfekt im Sinne des Gesetzes agieren.
- Carsten möchte den Schwarzsehern und Angstmachern das Wasser abgraben, denn was ist von einer kleinen Internet-Agentur oder einem Bäcker zu holen? Er, wie auch wir, fordern hier etwas mehr “den Ball flach zu halten”.
- Er begründet seine Haltung mit der in vielen Fällen fehlenden Anspruchsberechtigung (Art. 80 Abs.2 DSGVO greift nicht).
Fazit:
- Erledigen Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, keine Panik!
- Denken Sie lieber an die Auskunftsfähigkeit, falls ein Interessent oder Kunde danach fragt! Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, dass er zumindest einen Grundreport dafür zur Verfügung stellt!
— Weiterlesen www.rechtzweinull.de/archives/2579-abmahnwellen-wegen-dsgvo-verstoessen-dagegen-spricht-und-wie-man-abmahnungen-gegebenenfalls-abwehren-kann.html
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