Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) hat diese Woche die Neuauflage seines Best Practice Guide DSGVO veröffentlicht
Der DDV-Präsident Patrick Tapp sagt zum Best Practice Guide 2019 DSGVO:
“Diese neue Publikation ist auf Basis aktueller Bewertungen für die gesamte Branche das beste Nachschlagewerk für den effizienten Umgang mit der neuen Verordnung im Tagesgeschäft datenverarbeitender Unternehmen. Es sorgt rechtssicher in einem komplexen Themenumfeld für Klarheit”.
Das finden wir auch – der Best Practice Guide DSGVO ist aus unserer Sicht eine Pflichtlektüre!
Wir haben einen Blick in den umfangreichen Guide geworfen, hier einige Best Practice-Beispiele:
- Immer wieder stehen Werbetreibende, die personenbezogene Daten verarbeiten, vor der Frage, ob sie Daten nur mit oder auch ohne Einwilligung einsetzen dürfen. Hierzu positioniert sich der DDV-Ratgeber ganz klar und gibt eine gute Orientierung: „Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen sind angemessen zu berücksichtigen. Wenn sie überwiegen, weil eine geplante Verarbeitung besonders umfangreich und sensibel ist, sollte eine Einwilligung eingeholt werden.“ Aber auch nur dann.
- Wie soll mit unterschiedlichen Widersprüchen umgegangen werden wie z. B. „Bitte löschen Sie meine Daten!“? Zum Umgang mit den unterschiedlichen Widerspruchsvarianten werden ganz konkrete Maßnahmen empfohlen.
- Weiterhin gibt der Guide Anleitungen, wie Datenschutzinformationen, auch zweistufig, zur Verfügung gestellt werden können. Wenn beispielsweise auf Bestellkarten zu wenig Platz vorhanden ist, um die umfangreichen Datenschutzinformationen abzudrucken.
Der neue Best Practice Guide 2019 DSGVO ist kostenfrei als PDF und gedruckt verfügbar. DDV-Mitglieder können das PDF ab sofort auf der DDV-Webseite im Mitgliederbereich herunterladen und erhalten den Guide in Kürze auf postalischem Weg. Alle weiteren Interessenten können den Guide per E-Mail unter info@ddv.de anfordern. Pressevertreter wenden sich bitte direkt an Boris von Nagy, Leiter Kommunikation, E-Mail: b.vonnagy@ddv.de.
Bild: DDV
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