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Das DSGVO-Absurditätenkabinett der heise-Security-Redaktion

Inhaltsverzeichnis

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Die ersten Sammlungen aus der Heise-Redaktion:

“Opt-Out-Mails mit 500 Adressen, ein Auto-Opt-in, DSGVO sperrt Zugriffe auf smarte Lampen und NAS, telefonisch einen Termin beim Arzt machen ist gar nicht mehr so einfach – und die Liste wächst.”

Andreas Fischer-Appelt schreibt auf LinkedIn: “Auch wenn Roboter unser Leben beherrschen, die Arbeit wird uns nie ausgehen:

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  1. Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
  2. Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
  3. Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
  4. Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
  5. Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO sowie
  6. Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO.
  7. Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Artikel 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
    Quelle: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6405526096841830400″

— das Absurde weiterlesen www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html

Auch interessant: Für DSGVO und gegen Blockchain – sind das Gegenspieler oder Freunde?

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