Die ersten Sammlungen aus der Heise-Redaktion:
“Opt-Out-Mails mit 500 Adressen, ein Auto-Opt-in, DSGVO sperrt Zugriffe auf smarte Lampen und NAS, telefonisch einen Termin beim Arzt machen ist gar nicht mehr so einfach – und die Liste wächst.”
Andreas Fischer-Appelt schreibt auf LinkedIn: “Auch wenn Roboter unser Leben beherrschen, die Arbeit wird uns nie ausgehen:
Jede betroffene Person hat das Recht auf:
- Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO sowie
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO.
- Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Artikel 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
Quelle: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6405526096841830400″
— das Absurde weiterlesen www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html
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