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DSGVO / werbeeinwilligungen / Geoblocking / Telefonmarketing / DDV
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Haben Werbeeinwilligungen ein Verfallsdatum?

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Wie lange dürfen Daten für Direktwerbung verwendet werden? Verlieren die Werbeeinwilligungen irgendwann ihre Gültigkeit?

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden meinen: Nein!
Eine Werbeeinwilligung verfällt nicht oder wird unwirksam, wenn auf ihrer Grundlage regelmäßig Werbung betrieben wird.

Unser Tipp: Achten Sie bitte darauf, dass Adressen mit Einwilligung regelmäßig für E-Mail-Werbung eingesetzt werden.

Regelmäßig bedeutet: Alle 2 Monate sollten Sie einen Newsletter-Kontakt versenden. Das wäre die rechtliche Einschätzung. Aus kommunikativer Sicht darf es ruhig öfter sein, sonst werden Sie vergessen. Außer der Anlass für Kommunikation ist nicht da, dann darf der Abstand etwas größer sein.

Lesen Sie den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt.

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