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Kostenpflichtige Schufa-Auskunft nach DSGVO zulässig?

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Bei einer elektronischen Auskunft bei der Schufa über die eigene Bonität, fällt für Verbraucher bisher eine Gebühr von mindestens 3,95 € an. Aufgrund der am 25. Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) prüft wohl der hessische Datenschutzbeauftragte derzeit, ob eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft der Schufa zulässig ist. Grundlage der Prüfung ist, dass das neue Gesetzt eine kostenlose Auskunft über alle Daten vorsieht, die ein Unternehmen über Verbraucher gespeichert hat. Eine Auskunft bei der Schufa ist zwar einmal im Jahr kostenfrei per Post möglich, dauert jedoch oft Wochen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel „Datenschutzbeauftrage prüfen kostenpflichtige Bonitätsauskunft“ in der ZEIT!

 

Auch interessant: Sind diese DSGVO-Abmahnungen berechtigt?

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