Der Artikel entstand im ursprünglich im Jahr 2018 und wird immer wieder aktualisiert. Er verfolgt das Ziel das Thema “Vorsatz, vorsätzlich oder fahrlässig – zum Jahreswechsel” aus feuilletonistischer Sicht zu erörtern.
Vorsatz:
Wie immer zum Jahreswechsel kommen die guten, alten Vorsätze ins Spiel. Welchen Vorsatz nehmen Sie für im neuen Jahr ins Visier? Bei einem wird es nicht bleiben. Also am besten gleich mehrere! Dann sind es Vorsätze.
Vorsätze haben meist etwas mit der Veränderung der Persönlichkeit, dem Verhalten zu tun? Daraus folgt die gemeine Frage:
Haben Sie die Disziplin, die Stärke sich zu verändern?
Die einen wollen an sich selbst arbeiten („Ich will in Zukunft pünktlicher sein“). Die anderen an den Kolleginnen und Kollegen („Ich muss von ihnen in Zukunft mehr Qualität einfordern“).
Nehmen Sie sich jedoch nicht zuviel vor! Weiß “eigentlich” jeder. Warum schreibt der das dann?
Denn lieber weniger, dafür sicher den Vorsatz auch umsetzen. Zu viele Vorsätze gleichzeitig führen selten zum Ziel. Oder anders formuliert: Zu viele Köche (Vorsätze) verderben den Brei. Das wäre dann fahrlässig.
Vorsatz, vorsätzlich oder fahrlässig – zum Jahreswechsel
Vorsätzlich:
Der Begriff wird fast immer im negativen Sinn gebraucht. Jemand hat vorsätzlich, also bewusst, einem anderen Schaden zugefügt.
Dennoch ist es doch möglich, vorsätzlich – in diesem Sinne: bewußt – jemandem etwas Gutes anzutun. Was könnte das sein? Alte Zöpfe abschneiden und damit z. B. weniger Aufgaben einzufordern. Aufwendige Prozesse zu vereinfache. Mehr Freiheiten zur Selbststeuerung geben.
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern Zeitfresser vorschlagen und priorisieren!
Zum einen tun Sie Gutes, weil die Mitarbeiter den Change selbst bewirken können.
Zum anderen sehen Sie, wer Vorschläge einbringt und Vorsätze für das neue Jahr mitbringt. Und, wenn sie selbst den Vorsatz einbringen, diese Zeitfresser abzuschaffen, ja dann bildet das Vertrauen und führt – immer wiederkehrend angefragt – zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Kultur und Arbeitsbelastung.
Das Thema: Vorsatz, vorsätzlich oder fahrlässig – zum Jahreswechsel
Fahrlässig:
Wäre es somit nicht fahrlässig, dass oben gesagte NICHT zu tun?
Fahrlässig ist auf jeden Fall, alles der Digitalisierung unterzuordnen. Ja. Auch fünf Jahre später sage ich das immer noch.
Nicht alle Kunden sind 100% digital unterwegs. Manche nur teilweise. Und nicht alles, was technisch möglich ist, führt zu einer Kundenbindung bzw. positiven Customer Experience. Insofern ist es zwar ein guter Vorsatz, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Nur ist es geradezu fahrlässig davon auszugehen, dass „Ihre Kunden, das genau so sehen oder diese moderne Technik benötigen“.
Aus diesem Grund verbreite ich liebend gerne das Mantra aus meinem CRM-Manifesto: Die Digitalisierung ist Untertan der Kundenorientierung – oder noch besser des Kundennutzens.
Daher sind unsere Vorsätze für das neue Jahr:
- Nicht zu viele Vorsätze, dafür mit klaren Zielvorgaben
- Wann soll das Ziel erreicht und die täglich Routine übergegangen sein?
- Wie erkennen andere, dass das Ziel erreicht ist?
- An der Basis arbeiten:
- Nur, wenn die Grundlagen stabil sind, lässt sich darauf eine Startrampe bauen.
- Aus Sicht der Führung gilt der Satz: Nicht “im System”, sondern “am System” zu arbeiten.
- Alte Zöpfe abschneiden:
- Jedes Jahr mindestens einmal, durchaus auch laufend immer wiederkehrend nach Zeitfressern suchen und diesen „Müll entsorgen“.
- Eine der wichtigsten Aufgaben von Unternehmern und Managern ist “Müll entsorgen”.
- Das schafft Freiraum im Handeln und Denken. Mehr Zeit für das Wesentliche.
- Bringen Sie Ihren Kunden eine Kundenwert-Schätzung entgegen!
- Eine Wertschätzung entsprechend dem Kundenwert.
- So schütten Sie das Füllhorn der Zuneigung nicht mit der Gießkanne, sondern gezielt aus.
- Lassen Sie Ihre Mitarbeiter am Veränderungsprozess mitwirken!
- Und denken Sie bitte immer wieder an unseren Leitspruch: Mitarbeiterbindung ist Kundenbindung.
So, nun genug von Vorsatz und vorsätzlich „Gutes tun“! Mehr wäre fahrlässig! 🙂
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