Brexit-Checkliste für Technologie- und Kommunikationsunternehmen
Wir wollen an dieser Stelle die jüngsten Empfehlungen der internationalen Kanzlei Bird & Bird veröffentlichen. Es geht um die Brexit-Checkliste für Technologie- und Kommunikationsunternehmen.
Kurz vor Weihnachten wurde nun doch eine Einigung zwischen der EU und Großbritannien getroffen. Nun ist die Umsetzung des Vertrags an der Reihe. Umsetzung und Auslegung! Denn wie wir alle wissen, ist der Vertragstext das eine, die Auslegung und Umsetzung ist das andere.
Daher bringen wir hier den Link zur Bird & Bird-Checkliste. Der Auszug des Einführungstexts ist (mit der kostenlosen Version von www.DeepL.com übersetzt) folgender …
“5. Januar 2021
Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Die Übergangsfrist im Austrittsabkommen endete am 31. Dezember 2020. Bestehende EU-Verträge, EU-Freizügigkeitsrechte und die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts gelten nun nicht mehr in Bezug auf das Vereinigte Königreich. EU-Regelungen gelten im innerstaatlichen Recht des Vereinigten Königreichs (aufgrund des European Union [Withdrawal] Act 2018) nur insoweit weiter, als sie nicht durch Verordnungen nach diesem Gesetz geändert oder aufgehoben werden.
Die Verhandlungsteams der EU und des Vereinigten Königreichs haben sich auf die Bedingungen eines detaillierten Handels- und Kooperationsabkommens für die Zeit nach dem Brexit geeinigt, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.
Technologie- und Kommunikationsunternehmen müssen sich der Auswirkungen bewusst sein, die sich aus dem Status des Vereinigten Königreichs als “Drittland” außerhalb der EU für ihr Unternehmen ergeben.
Die folgenden Bereiche werden in dieser Mitteilung umrissen:”
- People
- Data protection
- Trade, tax and tariffs
- Contracts
- Online Tech Services – Regulatory Compliance (eCommerce Directive)
- Trade marks and other IP Protection
- Software export controls
- Conformity Assessments (CE marks)
- Geo-blocking; and
- Competition
This Checklist is an update to the Checklists previously issued by Bird & Bird in 2018 and 2019.
Brexit-Checkliste – Stand: Ende 2019:
Nun ist es soweit: Das Vereinigte Königreich tritt am 31. Januar 2020 aus der EU aus. Anschließend gibt es eine Übergangsperiode, die am 31. Dezember 2020 enden wird. Während der Übergangsperiode gilt noch EU-Recht, danach aber wird dieses durch britische Regelungen geändert oder aufgehoben. Hilfestellung gibt die Brexit-Checkliste von Bird & Bird.
Technologie- und Kommunikationsunternehmen müssen sich deshalb nun auf das Ende der Übergangszeit vorbereiten. Dafür hat die Wirtschaftskanzlei Bird & Bird eine hilfreiche Brexit-Checkliste erarbeitet, die folgende Bereiche betrifft:
- Menschen
- Handel, Steuern und Zölle
- Datenschutz
- Verträge
- Marken und anderes geistiges Eigentum
- Software-Exportkontrollen
- Konformitätsbewertungen (CE-Zeichen)
- Geoblocking
- Wettbewerb
Hier geht es zu der Brexit-Checkliste von Bird & Bird.
Auch die IHK hat eine eigene, sehr umfangreiche Themenseite für den Brexit eingerichtet.
Und auch ein Newsletter von www.CIO.de geht auf das Thema ein.
Bild: Pixabay
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